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Umwelt- & Planungsrecht Stadt- & Regionalentwicklung Praxis & Aktuelles

Umgang mit dem Klimawandel – Was Berlin und London voneinander lernen können

Von Dr. Jörg Wagner und Don Kirk

Zusammenfassung

Der Hitzesommer 2026 hat gezeigt, dass der Klimawandel kein fernes Szenario ist. Extreme Hitze, Trockenheit, Waldbrände, Niedrigwasser und Ernteausfälle verursachen gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. Besonders gefährdet sind ältere und kranke Menschen sowie Bewohnerinnen und Bewohner dicht bebauter Quartiere. Gleichzeitig belasten Verkehrsunterbrechungen, Produktionsausfälle und Schäden an der Infrastruktur Unternehmen und öffentliche Haushalte.

Für die rund 11.000 Kommunen in Deutschland entsteht eine doppelte Aufgabe: Sie müssen ihre Treibhausgasemissionen senken und sich zugleich auf unvermeidbare Folgen der Erderwärmung vorbereiten. Diese Maßnahmen gelten jedoch als freiwillige kommunale Aufgaben. Personal und Finanzierung sind daher nicht gesichert.

Berlin und London zeigen zwei unterschiedliche politische Antworten. Berlin verfolgt einen integrierten, räumlich ausgerichteten Ansatz, der Klimaschutz und Klimaanpassung verbindet. London kombiniert ein sehr ambitioniertes Klimaziel mit klaren sektoralen Prioritäten, hat aber auch einen Stadtentwicklungsplan, eine ergänzende Resilienzstrategie mit Klimabezügen und einen Hitzeplan veröffentlicht. Keine der beiden Hauptstadt-Strategien lässt sich unverändert auf alle deutschen Kommunen übertragen. Erfolgversprechend ist eine Verbindung ihrer Stärken: umfassend planen, vorrangige Maßnahmen verbindlich finanzieren, Ergebnisse möglichst quantitativ messen und erfolgreiche Projekte schrittweise ausweiten.

Kommunale Klimapolitik unter Handlungsdruck

Die zentrale Frage lautet nicht mehr, ob Kommunen handeln müssen. Entscheidend ist, wie schnell und systematisch sie handeln können und welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sie dafür benötigen. Klimaschutz und Klimaanpassung gehören deshalb in den Kern verantwortungsvoller Stadtentwicklung.

Wenn Hitze zur existenziellen Gefahr wird

Klimafolgen werden häufig in Durchschnittstemperaturen, Niederschlagsmustern und statistischen Risiken beschrieben. Für Betroffene sind sie sehr konkret. Eine hochbetagte, leicht demente Frau lebt mit ihrem Ehemann im eigenen Haus. Bis zum Beginn einer Hitzewelle bewältigen beide ihren Alltag selbstständig. Während der anhaltenden Hitze vergisst die Frau jedoch immer wieder zu trinken. Ermahnende Hinweise ihres Mannes weist sie zurück, weil sie glaubt, gerade erst getrunken zu haben.

Mit jedem heißen Tag wird sie verwirrter und körperlich schwächer. Nach einer Woche erkennt ihr Ehemann, dass er die Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleisten kann. Ein Pflegeheim wird notwendig. Die Unterbringung schützt die Frau, trennt aber das Paar und belastet die Familie zusätzlich. Nach längerer Suche findet sich ein Platz in 30 Kilometern Entfernung. Eine Klimaanlage gibt es dort nicht; die regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme und pflegerische Betreuung können jedoch sichergestellt werden.

Der Fall verdeutlicht die soziale Dimension der Klimaanpassung. Hitze trifft Menschen unterschiedlich. Besonders gefährdet sind Ältere, chronisch Kranke, kleine Kinder und Personen in schlecht gedämmten oder stark aufgeheizten Wohnungen. Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und soziale Dienste müssen deshalb systematisch in kommunale Klimaanpassungs- und Hitzeschutzkonzepte einbezogen werden.

Gesundheitliche Folgen des Hitzesommers

Der Deutsche Wetterdienst ordnete den Sommer 2026 mit einem voraussichtlichen Temperaturmittel von 19,6 Grad Celsius als einen der wärmsten seit Beginn der Messungen ein. Im Deutschlandmittel wurden rund 22 heiße Tage mit mindestens 30 Grad und etwa fünf sehr heiße Tage mit mindestens 35 Grad ermittelt. Besonders außergewöhnlich war die Hitzewelle vom 18. bis 28. Juni (1).

Das Robert Koch-Institut schätzte für 2026 etwa 16.300 hitzebedingte Todesfälle (2). Solche Zahlen des RKI beruhen auf statistischen Modellen, weil Hitze auf Totenscheinen selten als unmittelbare Todesursache erscheint und meist zusammen mit Vorerkrankungen wirkt. Die Unsicherheit der Schätzung mindert nicht die gesundheitspolitische Bedeutung. Nach Einschätzung der von der Deutschen Welle zitierten Epidemiologin Alexandra Schneider spricht die ausbleibende deutliche Untersterblichkeit nach den Hitzewellen gegen die Annahme, die Betroffenen wären ohnehin nur wenige Tage oder Wochen später gestorben (3).

Der Hitzesommer als kommunaler Weckruf

Hohe Temperaturen und Trockenheit deutschlandweit, Waldbrände in der Eifel und die niedrigen Wasserstände des Rheins zeigen, dass Klimarisiken weder auf einzelne Regionen noch auf einzelne Sektoren begrenzt bleiben. Für Städte und Gemeinden entstehen zwei eng verbundene Aufgaben.

Erstens müssen sie zum Klimaschutz beitragen. Gut gedämmte Gebäude benötigen weniger Energie, kommunale Wärmeversorgung und ÖPNV müssen auf klimaverträgliche Technologien umgestellt und die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Zweitens müssen Kommunen mit den Folgen des Klimawandels umgehen, die bereits heute nicht mehr vollständig vermeidbar sind. Zur Anpassung an den Klimawandel gehören der vorsorgende Umgang mit Hitze, Starkregen, Hochwasser, Trockenheit, Wassermangel und der Umgang mit den steigenden Belastungen sozialer Infrastrukturen.

Rechtlicher Rahmen in Europa und Deutschland

Der rechtliche Rahmen in Europa und Deutschland baut auf internationalen Abkommen wie dem Paris-Abkommen aus dem Jahr 2015 auf (4). In Deutschland setzt das Bundes-Klimaschutzgesetz in § 3 das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 (5). Es verpflichtet vor allem Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr zu Emissionsminderungen. Fachgesetze, darunter das Wärmeplanungsgesetz, stellen Instrumente für die Umsetzung bereit. Eine allgemeine Pflicht der Kommunen, Klimaschutzkonzepte aufzustellen, enthält das Bundesrecht jedoch nicht.

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Aufgaben, Anpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen (6). Genannt werden unter anderem Starkregen, Hochwasser, Trockenheit, Niedrigwasser und städtische Wärmeinseln. Nach § 12 müssen die Länder regeln, dass kommunale Anpassungskonzepte aufgestellt werden. Dabei sollen vorhandene Grundlagen wie Hitzeaktionspläne, Gefahrenkarten und Freiraumkonzepte berücksichtigt werden.

Jedoch besteht ein asymmetrischer Rahmen: Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet zwar einzelne Sektoren zum Klimaschutz. Einzelne Kommunen werden aber gerade nicht verpflichtet, auf ihrer Ebene Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu ergreifen. In Förderrichtlinien wird lediglich beschrieben, wie ein wirksamer Klimaschutz auf örtlicher Ebene aussehen könnte. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz geht dagegen etwas weiter, indem es zumindest Klimaanpassungskonzepte verlangt. Relevante Grundlagen wie Hitzeaktionspläne, Gefahrenkarten und Freiraumkonzepte sollen berücksichtigt werden. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen dagegen nicht, auch Umsetzungsmaßnahmen wie in unserem Fall vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz alter und kranker Menschen gegen die Hitze zu ergreifen. Diese Zurückhaltung des Bundes, unmittelbar mit Vorgaben auf die kommunale Ebene durchzugreifen, hat fiskalische Gründe. Nach dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a Grundgesetz muss derjenige, der bestellt, auch bezahlen. Die Folge dieser Zurückhaltung aber ist: Klimaschutz und Klimaanpassung sind keine kommunale Pflichtaufgabe.

Zwischen gesetzlichen Vorgaben und kommunaler Realität

Deutschland verfügt über zahlreiche klimapolitische Regeln. Das zentrale Problem liegt weniger im Fehlen von Zielen als in ihrer fehlenden Verbindlichkeit, Finanzierung und praktischen Umsetzbarkeit. Kommunen müssen gleichzeitig Schulen sanieren, Straßen unterhalten, Kitas bauen, Wohnraum ermöglichen und soziale Leistungen finanzieren. Klimaschutz und Anpassung verlangen dagegen häufig Investitionen, deren Nutzen erst mittel- oder langfristig sichtbar wird.

Finanzschwache Städte geraten dadurch in einen strukturellen Nachteil. Eine neue Schule oder Straße erzeugt einen unmittelbar erkennbaren Nutzen. Eine entsiegelte Fläche, die in zehn Jahren einen Starkregenschaden verhindert, lässt sich politisch schwerer vermitteln. Prävention ist erfolgreich, wenn ein Schaden ausbleibt. Gerade dieser Erfolg ist im Alltag kaum sichtbar.

Governance zwischen Bund Ländern und Kommunen

Kommunale Wärmeplanung kann nationale Energiepolitik nicht ersetzen. Eine Stadt kann ihren Strombedarf nicht unabhängig von überregionalen Netzen decken. Sie kann einen Hitzeaktionsplan entwickeln, aber nicht allein die Finanzierung des Gesundheitssystems gewährleisten. Deshalb müssen die Aufgaben der Europäischen Union, des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie die Beiträge von Wirtschaft und privaten Haushalten klarer voneinander abgegrenzt werden.

Förderprogramme von EU, Bund und Ländern unterstützen einzelne Projekte. Sie ersetzen jedoch keine verlässliche Grundfinanzierung. Bereits die Beantragung bindet Personal, erfordert Fachwissen und verursacht hohe Transaktionskosten. Kleine oder überschuldete Kommunen können deshalb vorhandene Fördermöglichkeiten oft schlechter nutzen als personal- und finanzstarke Städte (7).

Für eine tragfähige Governance sind fünf Voraussetzungen nötig:

  • klare gesetzliche Zuständigkeiten und ein abgestimmter Aufgabenrahmen,
  • mehrjährige und auskömmliche Finanzierungszusagen,
  • ausreichende Fach- und Planungskapazitäten in den Verwaltungen,
  • einfachere Förder- und Genehmigungsverfahren sowie
  • messbare Ziele mit regelmäßigem öffentlichem Monitoring.

Die Einstufung von Klimaschutz und Klimaanpassung als freiwillige oder verpflichtende kommunale Aufgabe ist daher keine rein juristische Frage. Sie entscheidet darüber, ob Maßnahmen bei angespannter Haushaltslage fortgeführt oder zuerst gekürzt werden.

Berlin setzt auf integrierte Stadtentwicklung

Berlin hat sich verpflichtet, spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz aus dem Jahr 2016 enthält in § 3 Zwischenziele für die Verringerung der CO₂-Emissionen (8). Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm von 2018 bündelt die zentralen Maßnahmen; sektorale Strategien ergänzen es (9).

Wärme und Gebäude

Der 2026 beschlossene Berliner Wärmeplan konkretisiert den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 (10). Er verbindet die Verringerung des Wärmeverbrauchs mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Nutzung von Abwärme. Die Wärmeplanung ist besonders relevant, weil Gebäude und Wärmeversorgung langfristige Investitionszyklen haben. Fehlentscheidungen wirken über Jahrzehnte.

Räumliche Planung und Klimaanpassung

Der Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 verbindet Klimaschutz und Anpassung mit der räumlichen Entwicklung (11). Er berücksichtigt Grün- und Freiflächen, Wasser, Starkregen, Hochwasserschutz und die Frage, wo bauliche Entwicklung mit Klimazielen vereinbar ist. Das seit November 2025 geltende Berliner Klimaanpassungsgesetz verpflichtet das Land außerdem zu einer vorsorgenden Anpassungsstrategie und einem Anpassungsprogramm auf Grundlage einer Klimarisikoanalyse (12).

Hitzeaktionsplan

Berlin verfügt seit 2025 zudem über einen Hitzeaktionsplan (13). Er greift die Handlungsempfehlungen einer Bund-Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" aus dem Jahr 2017 mit acht Kernmaßnahmen auf (14) und kombiniert eine öffentlichen Informationskampagne mit Maßnahmen wie der Begrünung und Verschattung von Plätzen und Gebäuden. Der Hitzeaktionsplan dient sowohl der koordinierten Vorsorge als auch der verbesserten Bewältigung akuter Hitzephasen.

Stärken und Grenzen

Die Stärke des Berliner Modells liegt in seiner Systematik. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Energie, Gebäude, Wärme, Verkehr, Freiraum, Wasser, Hitze und Stadtentwicklung werden nicht getrennt behandelt. Dadurch sinkt das Risiko, dass eine Maßnahme in einem Politikfeld Probleme in einem anderen verschärft. Beispielsweise kann Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum schaffen, zugleich aber Grünflächen und nächtliche Abkühlung beeinträchtigen.

Die Integration erhöht allerdings den Abstimmungsbedarf. Viele Verwaltungen, landeseigene Unternehmen, Bezirke und private Akteure müssen beteiligt werden. Planungsaufwand und Zielkonflikte können Entscheidungen verlangsamen. Berlins Herausforderung besteht deshalb darin, die fachliche Breite in eine überschaubare Zahl finanzierter und zeitlich verbindlicher Maßnahmen zu übersetzen.

London verbindet hohe Ziele mit sektoralen Prioritäten

Die London Environment Strategy von 2018 zielte zunächst auf eine CO₂-neutrale Stadt bis 2050. Der Bürgermeister zog das Ziel später deutlich vor: London soll bis 2030 Net Zero erreichen (15). Die Strategie konzentriert sich auf Energieeffizienz und Gebäudesanierung, emissionsarmen öffentlichen Verkehr, saubere Energie, weniger motorisierten Individualverkehr sowie Begrünung und Lebensqualität.

Klimaschutz im London Plan

Der London Plan 2021 verankert Klimaschutz in der räumlichen Entwicklung (16). Größere Neubauvorhaben sollen sich am Netto-Null-Betrieb orientieren. 2025 hat die Stadt London eine ergänzende Resilienzstrategie mit Klimabezügen veröffentlicht (17). Die Planung folgt einer Energiehierarchie: zunächst Energiebedarf vermeiden, anschließend eine effiziente und saubere Versorgung sicherstellen und schließlich erneuerbare Energie vor Ort nutzen.

Die Stadt verfügt jedoch nur über begrenzte Kontrolle über ihr Energiesystem. Etwa 95 Prozent der in London verbrauchten Energie werden von außerhalb des Greater-London-Gebiets bezogen. Die Erreichung der städtischen Ziele hängt daher auch von nationaler Energiepolitik, Stromnetzen, Regulierung und privaten Investitionen ab. Ambitionierte Ziele auf Stadtebene können übergeordnete Entscheidungen nicht ersetzen.

Heat Ready London

Mit Heat Ready London legte die Stadt 2026 erstmals einen stadtweiten strategischen Ansatz zur Anpassung an zunehmende Hitze vor (18). Die Initiative verbindet Gesundheitsschutz, Stadtplanung, Gebäude, Infrastruktur mit sozialen Fragen. Im Mittelpunkt stehen Menschen in überhitzten Wohnungen, Quartiere mit wenig Grün und Gruppen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken.

London behandelt Hitze damit nicht allein als Gesundheitsproblem, sondern als Risiko für die wirtschaftliche und soziale Funktionsfähigkeit der Metropole. Eine im Umfeld der Initiative veröffentlichte Untersuchung schätzt, dass die jährlichen Kosten des Klimawandels für London ohne zusätzliche Maßnahmen bis zu 36 Milliarden Pfund erreichen könnten. Solche Schätzungen sind mit Unsicherheiten verbunden, machen aber die mögliche Größenordnung unterlassener Vorsorge sichtbar.

Stärken und Grenzen

Londons Stärke liegt in der Konzentration politischer Aufmerksamkeit auf prioritäre Handlungsfelder. Die Grenze liegt in den begrenzten Kompetenzen und in der Abhängigkeit von externen Energiesystemen. Ein enger Fokus erleichtert die Umsetzung, kann aber Wechselwirkungen übersehen, wenn keine übergreifende räumliche und soziale Analyse erfolgt.

Berlin und London im Vergleich

Der Vergleich zeigt keinen Königsweg. Berlin steht für die Stärke eines integrierten Ansatzes. Die Stadt erfasst Wechselwirkungen zwischen Energie, Mobilität, Bauplanung, Wasser, Hitze und sozialer Infrastruktur. London steht für konsequente Priorisierung. Ein ambitioniertes Ziel und klar benannte Sektoren können politische Aufmerksamkeit, Ressourcen und Verantwortlichkeit bündeln.

Beide Modelle bergen Risiken. Ein ausschließlich integrierter Ansatz kann komplex und langsam werden. Ein ausschließlich fokussierter Ansatz kann wichtige Abhängigkeiten übersehen. Deutsche Kommunen sollten deshalb nicht zwischen Breite und Priorität wählen. Sie benötigen beides: eine Gesamtanalyse des Systems und eine begrenzte Zahl umsetzungsreifer Projekte.

HandlungsfeldBerlinLondon
KlimazielKlimaneutralität spätestens 2045Net Zero bis 2030
StrategieIntegriert und räumlich umfassendAmbitioniert und stärker priorisiert
Gebäude und WärmeWärmeplanung, Sanierung und erneuerbare WärmeEffizienz, Sanierung und Elektrifizierung
VerkehrÖPNV, Verkehrswende und ElektrifizierungÖPNV, aktive Mobilität und weniger Autoverkehr
StadtentwicklungStarker räumlicher IntegrationsansatzVerbindlicher London Plan
AnpassungKlimarisikoanalyse sowie Hitze- und StarkregenvorsorgeHeat Ready London und sektorübergreifende Hitzevorsorge
HerausforderungKomplexität, Finanzierung und UmsetzungstempoKompetenzgrenzen, Energieabhängigkeit und Transformationsbedarf

Gemeinsame Erkenntnisse

  • Klimaziele wirken nur, wenn Zuständigkeiten, Budgets und Zeitpläne festgelegt sind.
  • Klimaanpassung muss gesundheitliche und soziale Verwundbarkeit berücksichtigen.
  • Kommunale Strategien bleiben von nationalen Energie-, Verkehrs- und Finanzsystemen abhängig.
  • Monitoring muss Emissionsminderung und Anpassungsfortschritte getrennt, aber abgestimmt erfassen.

Was deutsche Kommunen daraus lernen können

Zuerst das gesamte System erfassen

Am Anfang sollten ein Emissionsinventar und eine Klimarisikoanalyse stehen. Jede Kommune muss klären, wo ihre wichtigsten Treibhausgasemissionen entstehen, welche Quartiere und Bevölkerungsgruppen besonders gefährdet sind, welche Infrastrukturen kritisch sind und wo Abhängigkeiten von übergeordneten Netzen oder Entscheidungen bestehen. Ebenso wichtig ist die zeitliche Perspektive: Manche Maßnahmen lassen sich kurzfristig umsetzen, andere benötigen jahrelange Planung.

Anschließend klare Prioritäten setzen

Eine umfassende Strategie darf nicht dazu führen, dass alles gleichzeitig begonnen wird. Kommunen sollten wenige Handlungsfelder auswählen, in denen Zuständigkeit, Finanzierung und politischer Rückhalt geklärt sind. Geeignet sind beispielsweise kommunale Gebäude, Wärmenetze, sichere Rad- und Fußwege, Entsiegelung, Stadtgrün, Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Regenwassermanagement.

Sichtbare Projekte erfüllen mehrere Funktionen. Sie reduzieren konkrete Risiken, schaffen verwaltungsinternes Wissen und zeigen der Öffentlichkeit, dass die Strategie umgesetzt wird. Nach einer Auswertung können erfolgreiche Verfahren auf weitere Quartiere oder Einrichtungen übertragen werden.

Klimaschutz und Anpassung verbinden

Multifunktionale Maßnahmen sind besonders wertvoll, wenn personelle und finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Energetische Sanierungen verringern den Energieverbrauch und können zugleich den sommerlichen Wärmeschutz verbessern. Bäume und Grünflächen kühlen Quartiere, fördern Biodiversität und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Entsiegelung und Schwammstadtmaßnahmen reduzieren Starkregenrisiken und halten Wasser für Trockenperioden zurück.

Soziale Verwundbarkeit berücksichtigen

Die Planung darf sich nicht allein an technischen Risiken orientieren. Menschen mit geringem Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen, fehlender Unterstützung oder ungeeignetem Wohnraum können sich schlechter schützen. Kommunen sollten deshalb Hitze- und Starkregenkarten mit sozialen und gesundheitlichen Daten verbinden. Investitionen sind dort zu priorisieren, wo hohe Exposition und geringe eigene Anpassungsmöglichkeiten zusammentreffen.

Ohne Finanzierung bleibt Klimapolitik ein Konzept

Klimaschutz und Anpassung erfordern Investitionen in Gebäude, Energie- und Wärmenetze, Verkehr, Grünflächen, Wasserinfrastruktur, Gesundheitsschutz und Personal. Förderprogramme können Pilotprojekte ermöglichen, sie sind aber häufig befristet und an aufwendige Verfahren gebunden. Für dauerhafte Aufgaben benötigen Kommunen eine verlässliche Grundfinanzierung und mehrjährige Zusagen.

Langfristige Vorsorge steht politisch im Wettbewerb mit kurzfristig sichtbaren Ausgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss von 2021 die Bedeutung intertemporaler Freiheit und der Generationengerechtigkeit hervorgehoben (19). Daraus folgt auch für kommunale Entscheidungen: Langfristige Risiken dürfen nicht allein deshalb zurückgestellt werden, weil akute Probleme politisch sichtbarer sind.

Erfolg messbar machen

Treibhausgasemissionen lassen sich über standardisierte Inventare und quantitative Indikatoren vergleichsweise gut beobachten, auch wenn methodische Unsicherheiten bleiben. Bei der Anpassung ist die Messung schwieriger, weil Erfolge häufig in vermiedenen Schäden, Erkrankungen oder Todesfällen bestehen. Dennoch können Kommunen auch hier überprüfbare qualitative Indikatoren festlegen. Quantitative und qualitative Indikatoren können sein:

  • Anteil sanierter kommunaler Gebäude und vermiedener Energieverbrauch,
  • Ausbau erneuerbarer Wärme und Fortschritt der Wärmeplanung,
  • entsiegelte Fläche und erreichbare Grünräume in belasteten Quartieren,
  • Zahl der Einrichtungen mit verbindlichem Hitzeschutzplan,
  • umgesetzte Starkregen- und Hochwasservorsorgemaßnahmen sowie
  • Budgetabfluss, Projektfortschritt und Einhaltung der Zeitpläne.

Fünf Empfehlungen für die Praxis

  1. Integriert planen: Klimaschutz und Anpassung gemeinsam mit Stadtentwicklung, Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Hitze und sozialen Fragen bearbeiten.
  2. Verbindlich priorisieren: Wenige Projekte auswählen und Zeitplan, Zuständigkeit, Budget sowie Zielgröße festlegen.
  3. Sozial ausrichten: Gefährdete Menschen, Einrichtungen und Quartiere bei Hitzeschutz und Investitionen zuerst berücksichtigen.
  4. Umsetzung absichern: Rechtliche Anforderungen mit Finanzierung, Fachpersonal und vereinfachten Verfahren verbinden.
  5. Wirkung veröffentlichen: Fortschritte regelmäßig auswerten und Maßnahmen anpassen, wenn Ziele verfehlt werden.

Klimapolitik als dauerhafte kommunale Aufgabe

Der Hitzesommer 2026 sollte nicht als außergewöhnliches Einzelereignis behandelt werden. Er zeigt, wie sich die Aufgaben der Kommunen verändern. Städte müssen weiterhin Wohnungen, Schulen, Straßen und Energieversorgung bereitstellen. Zugleich müssen sie diese Systeme unter veränderten klimatischen Bedingungen funktionsfähig halten.

Investitionen in Hitzeschutz, Grünflächen, Wasserinfrastruktur, energieeffiziente Gebäude, erneuerbare Wärme und resilienten Verkehr können künftige Schäden begrenzen. Sie schützen Sachwerte, Gesundheit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die soziale Dimension bleibt zentral: Wer über Einkommen, geeigneten Wohnraum und Unterstützung verfügt, kann sich leichter schützen. Der eingangs erwähnten alten Frau geht es mittlerweile wieder gut, auch wenn sie jetzt im Heim und nicht mehr zuhause lebt. Andere Menschen sind auf öffentliche Vorsorge angewiesen.

Aus Berlin und London ergibt sich eine praktikable Reihenfolge: breit planen, fokussiert beginnen, Ergebnisse messen und erfolgreiche Maßnahmen ausweiten. Berlin zeigt, wie sich Wechselwirkungen systematisch erfassen lassen. London zeigt, wie ambitionierte Ziele und Prioritäten die Umsetzungskraft bündeln können. Zusammen bilden beide Ansätze die Grundlage eines lernenden kommunalen Transformationsprozesses.

Abwarten senkt die Kosten nicht. Es verschiebt sie in die Zukunft und erhöht gesundheitliche, wirtschaftliche und politische Risiken. Die entscheidende Aufgabe besteht daher darin, Klimaschutz und Anpassung nicht als Zusatzprojekte zu behandeln, sondern als festen Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und Stadtentwicklung.

Quellen

  1. Deutscher Wetterdienst: Deutschlandwetter im Sommer 2026, Pressemitteilung vom 31. August 2026 (dwd.de).
  2. an der Heiden, M. et al.: Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, KW 36/2026, Robert Koch-Institut, DOI 10.25646/14440.
  3. Vergin, J.: Sommer 2026 mit historischem Höchststand an Hitzetoten, Deutsche Welle, 16. September 2026 (dw.com).
  4. Pariser Klimaschutzabkommen (consilium.europa.eu); vgl. zu den internationalen Abkommen und zur europäischen Klimaschutzgesetzgebung Schlacke, S./Wagner, J., Handbuch Klimarecht, Beck 2026, Kapitel 1 und 2.
  5. Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235).
  6. Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 393).
  7. Schlacke, S./Wagner, J., Handbuch Klimarecht, Beck 2026, Kapitel 13.
  8. Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 22. März 2016.
  9. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (berlin.de).
  10. Berliner Wärmeplan (berlin.de).
  11. Berliner Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (berlin.de).
  12. Berliner Klimaanpassungsgesetz vom 7. November 2025.
  13. Hitzeaktionsplan für das Land Berlin (berlin.de).
  14. Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen (bundesumweltministerium.de).
  15. London Net Zero 2030: An Updated Pathway (zerocarbonaccelerator.london) London Environment Strategy.
  16. The London Plan 2021 (london.gov.uk).
  17. London Resilience Strategy (london.gov.uk).
  18. Heat Ready London (london.gov.uk).
  19. BVerfG, Beschluss vom 24.3.2021 (bundesverfassungsgericht.de).

Der Beitrag wurde mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz entwickelt.