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Umwelt- & Planungsrecht Praxis & Aktuelles

Deutschlands Wärmepumpen-Herbst – Ist Abwarten die falsche Strategie?

Von Dr. Jörg Wagner und Don Kirk

Zusammenfassung

Beim Heizungstausch einfach abzuwarten, war die vergangenen Jahre richtig. Aber das umstrittene „Heizungsgesetz“ der alten „Ampel-Regierung“ wurde verändert. Damit funktioniert der simple Vergleich X Euro für eine neue Wärmepumpe gegen 0 Euro bei Behalten der alten Gasheizung nicht mehr. Die wiedergewonnene „Wahlfreiheit im Heizungskeller“ verlangt eine genauere Kalkulation.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung vom Sommer 2026 (1) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz entscheidend verändert. Jetzt im Herbst geht es um eine Kalkulation mit mehreren Variablen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz gewährt Eigentümern im Vergleich zur früheren Gesetzeslage Wahlmöglichkeiten, von der neuen Wärmepumpe über das Abwarten bis hin zu zur neuen Gasheizung. Auch die Förderung wurde neu gestaltet, und sie scheint ein schnelles Handeln nahezulegen. Das bisherige Abwarten, bis die Gasheizung abgängig ist, könnte daher die falsche Strategie sein. Aber auch weitere Faktoren wie die Anschaffungskosten und Wirkungen einer Wärmepumpe und die Entwicklung des Gaspreises sind nun genauer zu berücksichtigen.

Eine neue Wärmepumpe kann in vielen Bestandsgebäuden funktionieren. Ob sie dort wirtschaftlich ist, hängt von Heizlast, Dämmstandard, Heizkörpern, Vorlauftemperatur, Stromtarif und guter Anlagenplanung ab. Es gibt eine auskömmliche staatliche Förderung für Wärmepumpen. Die aktuelle KfW-Förderung liegt je nach Voraussetzungen und sozialem Status zwischen 30 und 80 % der förderfähigen Kosten. Sie schmilzt aber jedes Halbjahr ab, und auch der neue Klimageschwindigkeitsbonus wird ab Februar 2027 halbjährlich reduziert und entfällt für Anträge ab August 2028 ganz. Gleichzeitig bleiben die fossilen Heizungen Risiken ausgesetzt, durch mögliche Verknappungen von Gas aufgrund der instabilen Weltlage und Änderungen bei CO₂-Kosten, Netzentgelten und biogenen Brennstoffanteilen.

Die Förderung für Wärmepumpen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus legt daher zwar schnelles Handeln nahe, aber Abwarten bleibt ebenso eine Option. Daher sollten die Hauseigentümer die Gesamtkosten ihrer Heizung in den nächsten 10 bis 15 Jahre genauer als bisher kalkulieren: Neben der Förderung sind die Kosten der Finanzierung, der voraussichtliche Energieverbrauch, die Kosten für die Wartung, mögliche Reparaturen und mutmaßliche Preis- und Abgabenänderungen abzuschätzen. Und selbst das Abwarten sollte gut vorbereitet erfolgen: Heizung technisch prüfen lassen, Wärmebedarf ermitteln, Förderbedingungen kontrollieren, Angebote vergleichen und einen Plan für einen möglichen Ausfall entwickeln.

Eine sorgfältige Prüfung jetzt im Herbst 2026 ist deshalb wichtiger als eine Entscheidung für oder gegen eine neue Wärmepumpe allein aus dem Bauch heraus.

Was sich rechtlich geändert hat

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (oder „Heizungsgesetz“) der „Ampelregierung“ schrieb als Daumenregel vor: Ab Mitte 2026 in Städten über 100.000 Einwohnern bzw. Mitte 2028 in Städten und Gemeinden mit weniger Einwohnern wird jede alte Gasheizung, die kaputt geht, zumindest dann absehbar durch eine Wärmepumpe zu ersetzen sein, wenn keine Nah- oder Fernwärmenetz in Sicht ist (2). Ob ein solches Netz kommen würde, dazu sollte der kommunale Wärmeplan verlässliche Aussagen treffen (3). Es gab zwar einige Übergangsregeln, etwa wenn ein Wärmenetz in Sicht war, oder auch die Hoffnung auf Wasserstoff bestand. Aber die Daumenregel war: Abwarten, wie lange die alte Heizung durchhält. Und dann auf eine geförderte Wärmepumpe umsteigen. Die Grünen hatten sich damit gegenüber den Liberalen durchgesetzt, die auf Technologieoffenheit und damit auf Wasserstoff in Heizungen setzten. Ende 2024 zerbrach an diesem Streit die Koalition.

Die CDU/CSU hatte im Wahlkampf Anfang 2025 angekündigt, dass sie das „Heizungsgesetz“ der „Ampel“ abschaffen und wieder Wahlfreiheit im Heizungskeller herstellen werde (4). Das Gebäudeenergiegesetz wurde daher durch das Gebäudemodernisierungsgesetz erheblich verändert; vor allem diejenigen Passagen, die den zwingenden Wechsel zur Wärmepumpe regelten, wurden gestrichen. Und das Gesetz erlaubt aufgrund des Wegfalls der bisherigen 65 %-Vorgabe von erneuerbaren Energien, weiterhin eine neue Gasheizung einzubauen. Das ist die Wahlfreiheit im Heizungskeller, welche den Hauseigentümern versprochen worden war.

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde deshalb auch die Förderung für Wärmepumpen geändert (5). Es gibt jetzt einen besonderen Geschwindigkeitsbonus, zugleich schmilzt jedoch die Höchstförderung ab. Beides soll Anreize setzen, schnell die alten Heizungen auszutauschen. Es geht darum, in Deutschland die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Wie Wärmepumpe, Gasheizung und Weiterbetrieb zu vergleichen sind

Bislang galt: Die Gasheizung arbeitet noch. Das System ist alt, und vielleicht nicht mehr besonders effizient, und ja, die Gaspreise steigen. Aber es funktioniert. Eine neue Wärmepumpe bedeutet Geld aufzunehmen, Papierkram mit der Förderanstalt zu erledigen, einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden und vor allem: gegen die eigene „Verlustaversion“ anzukämpfen. Wer garantiert uns denn, dass die neue Wärmepumpe auch im kalten Winter funktioniert? Der politische Streit um das „Heizungsgesetz“ verstärkte diese Haltung. Millionen deutscher Hauseigentümer mit alten, aber noch funktionierenden Gasheizungen warteten einfach ab. Der Markt für Wärmepumpen brach 2024 um 46 % ein (6).

Mit der neuen Rechtslage muss das Abwarten jetzt aber mit den Kosten für den Kauf, die Finanzierung, die Installation und den Betrieb einer Wärmepumpe (oder einer neuen, sparsameren Gasheizung) und den geänderten Förderbedingungen für Wärmepumpen verglichen werden. Die versprochene Wahlfreiheit bedeutet auch, sich zu entscheiden. Und das ist kompliziert geworden.

Denn es ist nicht nur die abschmelzende Förderung, die ins Auge springt. Die naheliegende Botschaft an die Hausbesitzer, jetzt schnell über eine Wärmepumpe als Ersatz für die alte, aber noch intakte Gasheizung nachdenken, liegt nahe, wäre aber zu einfach. Vor allem gilt nicht: „Kaufe jetzt eine Wärmepumpe, sonst verlierst Du die Förderung!“ Denn das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt sogar, eine neue Gasheizung einzubauen. Diese wäre in der Anschaffung immer noch deutlich günstiger als eine geförderte Wärmepumpe. Es stellt sich nunmehr die Frage: Wie entwickelt sich eigentlich der Gaspreis, wenn ich weiter abwarte (und dafür notfalls die alte Gasheizung repariere) oder ich mir vorsichtshalber eine neue Gasheizung kaufe? Genauer: Wie verhält sich die abschmelzende Förderung für eine neue Wärmepumpe zum möglicherweise steigenden Gaspreis?

Die Förderung von Wärmepumpen: sozialer für niedrige Einkommen, aber abschmelzende Boni

Insgesamt ist die neue Förderung der schwarz-roten Regierung nicht mehr ganz so großzügig. Doch für die Haushalte mit niedrigem Einkommen und Kindern ist sie sozialer geworden, und sie ist für alle auf schnelleres Handeln ausgerichtet. Beides kann für viele Haushalte mit alten Heizungen jetzt entscheidend sein. Die Grundförderung für eine neue Wärmepumpe liegt bei 30 %. Und dazu gibt es Sonderregeln, die in Einzelfällen eine Förderung von bis zu 80 % ermöglichen, gedeckelt auf 28.000 Euro (7).

Da ist auf die Förderung für die Haushalte mit dem niedrigeren Einkommen: Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern wird ein Einkommensbonus gewährt, in Höhe von

  • 40 %, bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten, sofern ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 30.000 Euro beträgt,
  • 30 %, bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten, sofern ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro beträgt bzw.
  • 10 %, bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten, sofern ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 50.000 Euro beträgt
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze fiktiv um 10.000 Euro.

Und da sind auf der anderen Seite die Anreize, schnell zu handeln: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig zum Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 %. Für Antragstellungen ab dem August 2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig zum Februar 2027 und danach halbjährlich um 750 Euro.

Eine weitere Besonderheit gilt es zu beachten. Ein Teil der Förderung gilt nur dann, wenn die Wärmepumpe in Europa produziert wurde. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 % sinken (statt 30 %).

Das ist alles recht kompliziert, soll aber durch die Staffelungen einerseits und die Obergrenzen andererseits die erwähnten Anreize zum Klimaschutz auch für Haushalte mit niedrigerem Einkommen schaffen. Und da sich Förderbedingungen jedes Jahr verändern können, ist es wichtig, sich auf der Informationsseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit den jeweils aktuellen Förderbedingungen vertraut zu machen, bevor in die konkrete Finanzplanung einer neuen Heizung eingestiegen wird. Schließlich: Bevor der Kaufvertrag für eine Wärmepumpe unterschrieben wird, sollte der Förderantrag gestellt und der Eingang des Antrags bestätigt sein, sonst entfällt die Förderung (8).

Die übersehenen Kosten: Die alte Heizung funktioniert doch noch

Mit der alten Gas-Therme im Keller steht man als Hauseigentümer nun vor folgenden Fragen: Wie lang hält die alte Heizung noch? Und welche Förderung kann ich dann noch erwarten?

Hinzu kommt die Frage, ob und wie stark der Gaspreis sich in den nächsten Jahren verteuern wird. Zwei sehr unterschiedliche Szenarien könnten es sein: Langsam und ruhig ansteigende Preise im Rahmen der Inflationsrate, aber eben auch stark ansteigende Preise infolge einer Verknappung durch die geopolitische Situation, etwa aufgrund anhaltender oder neuer kriegerischer Konflikte. Ein mittleres Szenario muss zumindest den stetig ansteigenden europäischen CO₂-Preis (9), die vermutlich steigenden Fixkosten für das regionale Gasnetz (10) und die ab dem Jahr 2029 einsetzende sog. „Bio-Treppe“ berücksichtigen. Ab 2029 müssen dem fossilen Gas nämlich zunehmend biogene Brennstoffanteile beigemischt werden, beginnend bei 10 % (11). Diese Treppe hat die schwarz-rote Bundesregierung in das Gebäudemodernisierungsgesetz eingebaut, um trotz versprochener Wahlfreiheit im Heizungskeller Deutschlands Klimaziele nicht zu gefährden.

All diese Unsicherheiten sprechen also gegen die bloße Abwarten-Strategie ohne genaueres Prüfen. Ein Hauseigentümer muss analysieren, kalkulieren und sich dann bewusst entscheiden, ob er jetzt handelt oder lieber abwartet, bis seine Gasheizung gar nicht mehr geht.

Darüber hinaus gibt es noch eine psychologische Seite bei der Kalkulation. Es geht um die allen Menschen innewohnende „Verlustaversion“. Solange uns das Neue nicht wirtschaftlich unmittelbar überzeugt, wird lieber auf das bewährte Alte vertraut. Manche Hauseigentümer vergleichen den Preis der Wärmepumpe einfach mit dem Behalt der alten Gasheizung. Aber auch Nichtstun kostet: Die alte Heizung benötigt im Winter bei schlecht gedämmten Häusern viel Gas, sie muss gewartet werden, und die Reparaturen fallen möglicherweise immer größer und teurer aus. Richtig teuer wird es, wenn die Anlage versagt und der Notfall eintritt. All das macht die Kalkulation schwierig. Die einfache Gleichung X Euro für eine Wärmepumpe gegen 0 Euro für den Behalt der alten Gasheizung gilt jedenfalls nicht mehr.

Der richtige Vergleich sieht anders aus: Was wird mich die Beheizung dieses Haus in den nächsten 10 bis 15 Jahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Optionen jährlich kosten? Helfen kann dabei der co2online-Check (12) oder ein unabhängiger Energieberater.

Die Technik der Wärmepumpen hat sich entwickelt

Die Technologie der Wärmepumpe hat die Experimentierphase hinter sich gelassen. Es ist technisch problemlos möglich, die Wärme von draußen nach drinnen zu transportieren. Die Wärmepumpe ist zwar eindeutig teurer als eine neue Gasheizung, aber sie wird gefördert. Und der in Deutschland erzeugte erneuerbare Strom, der benötigt wird, ist zumindest nicht mehr teurer als das importierte Gas. Und er wird auf mittlere Sicht in jedem Fall günstiger sein.

Die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe hängen aber nicht allein vom Strompreis ab, sondern auch vom Zustand des Gebäudes und der Art ihrer Installation ab. Die von früher bekannte Annahme, dass eine Wärmepumpe in einem alten Haus mit schlechter Dämmung und alten Heizkörpern nicht effizient ist, gilt nicht mehr uneingeschränkt. Die Technik hat sich entwickelt. Gerade für Deutschland, wo Millionen von Häusern und ihre Heizkörper weit vor der Entwicklung von Wärmepumpen gebaut wurden, ist diese Feststellung relevant. Wärmepumpen funktionieren, in normal gedämmten Häusern auch im kalten Winter (13). Ob sie dort auch wirtschaftlich ist, hängt von Heizlast, Dämmstandard, Heizkörpern, Vorlauftemperatur, Stromtarif und guter Anlagenplanung ab. Bei sehr alten Häusern wird man vermutlich nochmals genauer hinschauen und sich insbesondere um eine gute nachträgliche Dämmung kümmern müssen. Aber das würde ja auch beim Fortbetrieb einer Gasheizung gelten.

Das neue Wärme-Pumpen-Geschäftsmodell

Der Wärmepumpen-Markt hat auf die „Verlustaversion“ der Hauseigentümer reagiert. Er hat mittlerweile ein integriertes Modell für Hauseigentümer entwickelt, das weit über den Verkauf einzelner Elemente hinausgeht. Das Angebot lautet: Hauseigentümer müssen nicht mehr nach einem Installateur suchen und mit ihm das technische System besprechen, sie müssen nicht mehr das Fördersystem durchforsten und mit der Bank wegen der Finanzierung sprechen. Die Anbieter bieten ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket rund um die neue Wärmepumpe an. Dies ist die Antwort der Wirtschaft auf das komplexe deutsche System. Aber die Hauseigentümer sollten sich nicht allein auf solch scheinbar zeitsparende Angebote verlassen: Eine niedrige monatliche Rate bedeutet nicht immer und automatisch niedrige Gesamtkosten (14).

Selbst nachzudenken und zu prüfen, was am besten zum eigenen Haus passt, bleibt angesichts der grundlegenden Entscheidung über die Wärmeversorgung weiterhin wichtig.

Was Hauseigentümer deshalb jetzt tun sollten

  1. Überprüfen Sie die mögliche Effizienz einer Wärmepumpe für das Haus.

    Alt- oder Neubau? Es geht um die Ermittlung der Heizlast und des Wärmebedarfs. Welche Wärmepumpe passt am besten zum Haus? Die Größe und die Anzahl der Stockwerke des Hauses, seine Dämmung und die installierten Heizkörper sind auf der einen Seite zu betrachten. Die Leistungsfähigkeit und die Kosten einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Vergleich zu einer Erdwärmepumpe sind die anderen Faktoren.

  2. Kalkulieren Sie dann die Lebenszyklus-Kosten für die nächsten 10 bis 15 Jahre

    Nicht allein der Kaufpreis für eine neue Wärmepumpe abzüglich der Förderung oder der Preis für eine neue Gasheizung sind entscheidend. Entscheidend ist vielmehr: Wie entwickelt sich der Gaspreis im Vergleich zum Strompreis aus erneuerbaren Energien in den nächsten 10 bis 15 Jahren?

  3. Checken Sie die Förderbedingungen genau

    Die Förderbedingungen für Wärmepumpen wurden verändert. Die neue Förderung soll einen Anreiz schaffen, zügig von einer alten Gasheizung auf eine neue Wärmepumpe zu wechseln. Die Programme sehen Förderungen zwischen 30 und 80 % vor, je nachdem, wer Antragsteller ist und über welches Budget sie oder er verfügt. Aber die Förderungen schmelzen ab. Zusätzlich gibt es für kurze Zeit einen Geschwindigkeitsbonus.

  4. Vergleichen Sie die Angebote für Wärmepumpen

    Der Kauf einer Wärmepumpe ist eine langfristige Investition. Die Preise für Wärmepumpen und für ihre Installation unterscheiden sich erheblich. Insbesondere die Entscheidung zwischen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Erdwärmepumpe ist wichtig. Geringere Anschaffungskosten und höhere Betriebskosten (aber auch eine gewisse Lärmbelastung) oder höhere Anschaffungskosten und geringere Betriebskosten (aber auch höherer Flächenbedarf) sind zu vergleichen. Ganz wichtig ist: Bevor Sie den Kaufvertrag abschließen, müssen Sie den Förderantrag für diese Wärmepumpe gestellt haben!

  5. Warten Sie nicht einfach ab, bis die Gasheizung ausfällt

    Schon diese zahlreichen Optionen, die gegeneinander abzuwägen sind, machen deutlich, dass die seit Sommer bestehende neue Wahlfreiheit für oder gegen eine Wärmepumpe nicht einfach ist und sie keinesfalls unter Zeitdruck erfolgen sollte. Einfach abzuwarten, bis die Gasheizung ausfällt und sich dann innerhalb weniger Stunden im kalten Wohnzimmer entscheiden zu müssen, ist keine, jedenfalls keine effiziente Option.

Deutschlands großes Wärmewende-Experiment

Die aktuelle Herbst-Debatte über Wärmepumpen geht aber deutlich weiter als die Beantwortung der Frage: Welche Heizung schaffe ich mir morgen an?

Deutschland versucht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz und einer auf Anreize setzenden Förderung Millionen einzelner Gebäude bei der Beheizung zu transformieren. Der Verbrauch fossiler Energie soll reduziert, der Energie- und Wärmeverbrauch auf erneuerbare Energien umgesteuert, dabei der europäische Markt gestützt und zugleich die Bevölkerung vor exzessiv steigenden Kosten geschützt werden.

Das ist ein großes politische Experiment. Die Hebel sind die veränderte Förderung und der steigende CO₂-Preis einerseits und die zurückgewonnene Wahlfreiheit im Heizungskeller andererseits. Ob sie funktionieren, liegt in der Hand der Hauseigentümer. Überwiegt die Bereitschaft, sich auf die neue Wärmepumpen-Technologie einzulassen oder überwiegt die „Verlustaversion“ gegen die Aufgabe der Gasheizungen? Ob Deutschland die Klimaneutralität in vernünftigen und erkennbaren Schritten erreichen kann, wird genau davon abhängen.

Entscheidend für die Hauseigentümer werden indes die nächsten Jahre sein: „Wann ist der richtige Moment für den Heizungstausch?“

Und für diejenigen, die sich bislang mit der Formel beholfen haben: „Vielleicht nächstes Jahr“ gilt: Abwarten bleibt sogar eine Option. Aber diese sollte bewusst und nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden.

Der Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz geschrieben. Achtung: Die hier beschriebenen Förderbedingungen können sich jedes Jahr ändern.

In folgenden Beiträgen werden wir näher auf die „Bio-Treppe“ und die Bildung des CO₂-Preises eingehen, so wie auch darauf, was es eigentlich mit der „Verlustaversion“ auf sich hat.

Quellen

  1. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz) vom 23. Juli 2026 (BGBl. I Nr. 226).
  2. § 71 Abs. 8 GEG a.F.
  3. Schlacke, S./Wagner, J., Handbuch Klimarecht, Beck 2026, Kapitel 6 Rn. 497.
  4. Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2025 (https://www.cdu.de/wahlprogramm-von-cdu-und-csu/): „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab.“
  5. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen (BEG EM), Bundesanzeiger vom 17. August 2026.
  6. Vgl. Müller, A., Artikel vom 11. September 2026 auf der Seite der Deutschen Wärmepumpen-Beratung (https://www.deutsche-waermepumpen-beratung.de/ratgeber/waermepumpen-markt-2024-einbruch): „Der Absatz folgte der Debatte, nicht der Wirtschaftlichkeit“.
  7. Details vgl. die Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/).
  8. Vgl. den Hinweis auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude/).
  9. Der künftige CO₂-Preis wird durch das für 2028 geplante EU-ETS 2 (Europäisches Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und Kleinindustrie) gesteuert werden.
  10. Vgl. die Erläuterung auf der Homepage der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentgelte/start.html): „Netzentgelte dienen der Finanzierung der Strom- und Gasnetze. Sie sind Teil des Strom- und Gaspreises und werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gezahlt. Netzentgelte haben in ihrer Systematik und im Falle von Vergünstigungen auch eine Anreizfunktion. Die Ermittlung der Netzentgelte unterliegt der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur.“
  11. § 43 Abs. 1 Gebäudemodernisierungsgesetz lautet: „Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.“
  12. Siehe den angebotenen Wärmepumpencheck (https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/waermepumpencheck/CO 2-Preis).
  13. Vgl. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Wärmepumpen (https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe#gewusst-wie): „Grundsätzlich sind sowohl Neu- als auch Altbauten für Wärmepumpen geeignet. Je niedriger der Wärmebedarf, desto effizienter arbeiten sie. Wärmepumpen eignen sich besonders gut in Häusern, in denen Niedertemperatur-Heizsysteme als Wärmeabnehmer zur Verfügung stehen. Der Anschluss an eine Flächenheizung (zum Beispiel Fußbodenheizungen) ist für Wärmepumpen günstig. Flächenheizungen kommen mit niedrigen Vorlauftemperaturen, 35 °C oder weniger, aus. Wärmepumpen können auch in vielen teilsanierten oder manchen unsanierten Häusern mit Heizkörpern hinreichend effizient betrieben werden. Die Heizkörper in Altbauten sind in der Regel zu groß und haben "Sicherheitsreserven", die man nutzen kann, um die Vorlauftemperatur zu senken. Einzelne, zu kleine Heizkörper können auch ausgetauscht werden. In Altbauten, die sich nicht alleine mit einer Wärmepumpe beheizen lassen, sind Hybridheizungen eine interessante Lösung: Eine Wärmepumpe übernimmt die Grundversorgung mit Wärme und ein Heizkessel unterstützt an kalten Tagen die Wärmepumpe.“
  14. Vgl. bspw. den Hinweis auf der Homepage der Wärmepumpen Beratung Deutschland vom 26.August 2026 (https://www.waermepumpen-beratung-deutschland.de/waermepumpen-fehler-1/?matchtype=b&gclid=CjwKCAjwrbfWBhAeEiwAc2e6PpIDznFAnhJLrOiZEqj4jUT540X2kBvM_D1oBz2QQ_6KYcBtz2yedhoCwjUQAvD_BwE&utm_source=GoogleAds&utm_campaign=22765163000&keyword=w%C3%A4rmepumpe&placement=&device=c&gad_source=1&gad_campaignid=22765163000&gbraid=0AAAABAIOd-EtT9Xs0RCpu4EAk5iaf1DrK): „Trotzdem machen viele Deutsche den gleichen kostspieligen Fehler: Sie verzichten auf einen Preisvergleich. Dabei variiert das Preisniveau am Wärmepumpen-Markt erheblich – auch, weil einige Anbieter die angespannte Lage am Energiemarkt nutzen, um hohe Preise durchzusetzen. So kommt es vor, dass Eigentümer mehrere Tausend Euro mehr bezahlen, obwohl ein kurzer Vergleich bares Geld sparen könnte.“